Bürgerentscheid unechte Teilortswahl

Unechte Teilortswahl

Seit der Gemeindereform in den 70er Jahren gibt es die unechte Teilortswahl,  die als baden-württembergische Besonderheit eingeführt wurde. Bei der letzen Kommunalwahl 2014 wurde diese in ca. 40% der Gemeinden angewandt. Sie garantiert jedem Ortsteil eine bestimmte Anzahl an Gemeinderatssitzen: für Teningen sind dies 13 Sitze, für Köndringen 5, für Nimburg 4, für Heimbach 2 und für Landeck und Bottingen jeweils 1 Sitz. Die Kandidatinnen und Kandidaten, die für "ihren" Ortsteil antreten, werden jedoch nicht nur von ihrem Ortsteil gewählt, was dann zu Ausgleichssitzen und größeren Gremien führt. 

Mit der Abschaffung der unechten Teilortswahl sehen wir eine Stärkung der Ortsteile im Gremium und damit verbunden eine Verkleinerung des Gemeinderates auf 22 Sitze (bisher 29 Sitze incl. drei Ausgleichssitze).

 

Auf den folgenden Seiten finden Sie 

Fakten zur unechten Teilortswahl

Gründe für die Abschaffung

Vom Bürgerbegehren hin zum Bürgerentscheid

Formular für die Unterschriftenliste zum Download

Terminplan