Gründe für die Abschaffung der unechten Teilortswahl

Die Gründe sind folgende:

  1. Die Vereinfachung des Wahlsystems.

  2. Das weniger komplizierte System trägt zur Erhöhung der Wahlbeteiligung bei.

  3. Die Abschaffung bringt eine Verringerung der ungültigen Stimmen und eine Verringerung der nicht ausgeschöpften Stimmen mit sich und liefert somit ein exakteres Ergebnis des Wählerwillens.

  4. Es bringt auch mehr Gerechtigkeit mit sich. Denn wer die meisten Stimmen hat, kommt dann auch in den Rat, was bisher nicht unbedingt der Fall war.

  5. Eine niedrigere und feste Sitzzahl von 22 Mitgliedern sorgt für eine geringere Belastung für die Gemeindekasse. Im Vergleich zur Kreisstadt Emmendingen: Emmendingen hat 26 Sitze, Teningen momentan 29 durch Ausgleichssitze.

  6. Bis zur nächsten GR-Wahl im Jahr 2019 werden nahezu fünf Jahrzehnte mit Einführung der Gemeindereform verstrichen sein. Wer dann immer noch befürchtet,dass die einzelnen Ortsteile nicht zusammengewachsen seien, der behindert genau diese absichtlich.

  7.  Die Angst eines Ortsteils bei einer Abschaffung nicht mehr mit einem Vertreter im Gemeinderat präsent zu sein, ist bei dem Größenverhältnis unserer Ortsteile und der Kerngemeinde nahezu ausgeschlossen. Es obliegt jeder Partei und Gruppierung Vertreter aller Ortsteile aufzustellen. Somit können auch aus kleinen Ortsteilen mehrere Bewerber in den Gemeinderat gewählt werden. 

  8. Auch den Befürchtungen, dass im Extremfall nur noch Vertreterinnen und Vertreter der Kerngemeinde im Gemeinderat vertreten sein könnten, kann man mit dem bisherigen Wähler(innen)verhalten begegnen. Bei den bisherigen Gemeinderatswahlen war es ihnen als einzigen möglich, ihr gesamtes Stimmenpotential in der Kerngemeinde zu belassen. Sie haben dies allerdings nie getan, sondern auch Stimmen nach außen vergeben. Warum soll sich dieses Verhalten nun auf einmal verändern?Allerdings war es den Wählern der einzelnen Ortsteile bislang nicht möglich ihre gesamten zur Verfügung stehenden Stimmen alleine auf Kandidaten ihres Ortsteiles zu vergeben, was eine Einschränkung der Wahlfreiheit bedeutet. Diese Wählerschaft war bislang gezwungen, die weiteren, ihr zustehenden Stimmen außerhalb des eigenen Ortsteils zu vergeben, wenn sie nicht verfallen sollten.

  9. Auch in anderen Städten und Gemeinden hat man die unechte Teilortswahl erfolgreich abgeschafft. Für die Wahl 2019 haben nach der letzten Wahl die Gemeinden Sasbach a.K, Elzach und Bonndorf die unechte Teilortswahl abgeschafft.